Der Spendeffekt

 

Die Voraussetzungen:

I
20 oder mehr Mitarbeiter?

20 oder mehr Mitarbeiter?

Jedes Unternehmen ab 20 Mitarbeitern ist nach § 71 SGB IX verpflichtet, 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen.

II
Ausgleichsabgabe?

Ausgleichsabgabe?

Kann diese Quote, egal aus welchen Gründen, nicht erfüllt werden, muss eine Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz monatlich entrichtet werden.

III
Jährliche Spenden?

Jährliche Spenden?

Spenden Sie dazu noch jährlich für gemeinnützige Einrichtungen? Dann können wir Ihnen dabei helfen, Ihre Ausgleichsabgabe erheblich zu senken, indem wir mit Ihnen den individuell günstigsten Plan erarbeiten und umsetzen.

 

Die Gewinner:

A
Werkstätten für behinderte Menschen

Werkstätten für behinderte Menschen

Werkstätten ermöglichen Menschen mit verschiedensten Behinderungen/Beeinträchtigungen soziale Teilhabe, Produktivität und Bildung. Diese werden durch fachgerechte Betreuung auch für diejenigen ermöglicht, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht beschäftigt werden können.

B
Der Spendenempfänger

Der Spendenempfänger

Die Sachspenden, die in den Werkstätten hergestellt werden, können gemeinnützigen Vereinen wie einem Sportverein, Kindergärten oder Krisenregionen zugute kommen. Sie können entscheiden, wem Sie helfen möchten.

C
Ihr Unternehmen

Ihr Unternehmen

Sachspenden können gezielt für Ihre Außenwirkung genutzt werden, z.B. durch die persönliche Spendenübergabe oder Presseberichte über Lieferungen in Krisengebiete. Sie sparen bis zu 38,5% Ihrer Ausgaben für Spenden bei vollem Erhalt Ihrer Steuervorteile. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die komplette Organisation und Abwicklung übernehmen wir.

 

Wie ist der Ablauf organisiert?

1 Auftragserteilung

Wir erstellen mit Ihnen vor Ort ein individuelles Planungskonzept. Wer die Empfänger Ihrer Spende sein sollen, können Sie selbstverständlich wählen. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Sortiment an Sachspenden zur Auswahl. Gerne werden wir in diesen Punkten für Sie tätig, wenn Sie es wünschen.

2 Weiterleitung des Auftrages

Der Auftrag wird durch uns an eine staatlich anerkannte Werkstätte weitergeleitet. Die Produkte, z.B. Kleidung, CE-geprüftes Spielzeug oder Möbel, können nach individuellen Wünschen gefertigt werden und sichern lebenswerte Arbeitsorte für behinderte Menschen.

3 Rechnung

Sie erhalten eine Rechnung der Werkstatt für behinderte Menschen in der Höhe Ihrer geleisteten Spende. Von diesem Betrag können Sie 50% der ausgewiesenen Arbeitsleistung auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen, die dadurch sogar gänzlich entfallen kann.

4 Bezahlung

Mit der Bezahlung der Spende ist Ihre Arbeit geleistet. Ihnen entstehen keine Kosten und kein Aufwand! Den Rest erledigen wir für Sie!

5 Versand der Spenden

Die Spenden werden durch die Werkstatt dorthin versandt, wo sie gebraucht werden, z.B. in Kinderdörfer, Sportvereine oder Krisengebiete. Die Übergabe der Spenden lässt sich gewinnbringend für Ihre PR einsetzen. Auch hier können Sie gerne auf unsere Leistungen zurückgreifen.

6 Spendenbescheinigung

Die geprüfte Spendenbescheinigung erhalten Sie von uns. Ihre Steuervorteile bleiben somit in voller Höhe erhalten!

 

Ablaufdiagramm